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Beschreibung für Beschnitzter Stoßzahn


Wenn es sich hier wirklich um Elfenbein handelt (es könnte auch Alabaster sein; dies lässt sich anhand Ihrer Fotos kaum erkennen), dann handelt es sich hierbei um einen Stoßzahn eines südafrikanischen oder asiatischen Elefanten. Für Letzteres würde sprechen, dass der Zahn verhältnismäßig klein und darüber hinaus nicht fein beschnitzt ist. Elfenbein aus West oder- Zentralafrika ist aufgrund seiner Größe und Härte besser für Schnitzarbeiten geeignet, als Elfenbein aus dem östlichen und südlichen Afrika oder aus Asien. Mit diesem Material sind sehr viel feinere und detailliertere Schnitzarbeiten möglich, als jene die man bei ihrem angefragten Objekt erkennen kann.
Die typische netzartige Maserung, welches nur das Elfenbein von Elefanten aufweist, ist anhand ihrer Fotos sehr schwer auszumachen. Dieses unterscheidet sich durch Anordnung der sich kreuzenden Linien. Diese, auch Schreger'sche oder Retzius´sche Linien genannte Struktur weist verschiedene Schnittwinkel, die ein Experte mit bloßem Auge erkennen kann, auf. Es gelten folgende Richtwerte: Elfenbein Winkel 100-120 Grad, Mammut Winkel 80-90 Grad, Mastodon Winkel 40-50 Grad. Weitere Unterschiede bestehen beim spezifischen Gewicht, sowie gelegentlich beim Material und der Farbe. Ob es sich bei Ihrem Objekt um Elfenbein handelt, kann die bei der Johannes-Gutenberg Universität überprüfen lassen, welches als offizielles Referenzlabor des Bundesamts für Naturschutz anerkannt wurde.

Expertenmeinung und Schätzung


Eine preisliche Expertise zu machen, fällt hier schwer, da wir nicht wissen, um was für ein Material es sich hier handelt und wie schwer das Objekt ist. Sollte es sich um Elfenbein handeln, dann läge der Schätzpreis bei um die 1000 Euro.

Handlungsempfehlung durch die Experten für Sonstiges von Estimando


Sollten Sie ihr Objekt veräußern wollen, dann wäre es sinnvoll ein kleineres Auktionshaus zu kontaktieren. Zu empfehlen wären hierfür das Auktionshaus von Brühl oder Hampel. Da der Verkauf von Elfenbein verboten ist, ist hierfür zunächst eine Cities-Bescheinung notwendig (siehe: https://vonbruehl.com/2019/03/14/wie-verkaufe-und-handle-ich-mit-elfenbein/). Setzen Sie sich für mehr Informationen mit dem für Ihren Landkreis zuständigen Regierungspräsidium in Verbindung. Informationen hierzu finden Sie beispielsweise unter:  https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Natur/Artenschutz/Seiten/Internationaler-Artenschutz.aspx. Die unten genannte Werteinschätzung ist nur auf Grundlage zu verstehen, dass es sich hier um echtes Elfenbein handelt.

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