Beschreibung für Männliche Figur, Elfenbein beschnitzt, wohl Ostafrika um 1980
Erworben Anfang der 1980er-Jahre auf einem südwestafrikanischen Basar. Maße und Gewicht nicht angegeben.
Keine vorliegenden Zertifikate.
Expertenmeinung und Schätzung
Privatpersonen dürfen Elfenbein aus Altbesitz, Schenkung oder Erbschaft auch ohne Artenschutz-Bescheinigung besitzen, da es diese vor dem Jahr 1976 noch nicht gab und Elfenbein bis Ende 1989 frei gekauft werden konnte. Elfenbein, welches nach dem 01.06.1947 gejagt oder hergestellt wurde, darf aber nicht gehandelt werden. Der Besitzer von Gegenständen aus Alt-Elfenbein benötigt eine sogenannte EG-Bescheinigung seiner regional zuständigen Artenschutzbehörde (je nach Bundesland Städte oder Gemeinden, Landratsämter oder Regierungspräsidien). Um, beispielsweise wie im vorliegenden Fall bei Verlust der Dokumente nachträglich eine Bescheinigung zu erhalten, muss das Alter bzw. die Herkunft des Elfenbeins nachgewiesen werden.
Handlungsempfehlung durch die Experten für Skulpturen Plastiken von Estimando
Für einen Verkauf via Auktion oder privat ist es unbedingt ratsam sich einen Altersnachweis von einem hierfür zertifizierten Sachverständigen für Alt-Elfenbein ausstellen zu lassen, der das Objekt im Original vorgelegt bekommen sollte um z.B. Proben zur Altersbestimmung entnehmen zu können. Hierdurch werden nicht nur die CITES Regelungen geachtet, sondern es lässt sich auch der Wert des Objektes besser einschätzen. Die hier erfolgte Werteinschätzung richtet sich lediglich nach dem Gewicht und gilt nur im Fall des Vorliegens einer Bescheinigung/ Verkaufserlaubnis.