Beschreibung für Schweizer Taschenuhr
Eine Schweizer Taschenuhr der Zeit um 1891, Werk technisch ähnlich L.U.Chopard der Zeit um 1891, Gravur innen "PATEK GENEVE Ancre 15 Rubis", Zeichen des Gehäuse Herstellers im Rombus "MCA" (nicht gedeutet, nicht gelistet), Emaille Zifferblatt mit römischen Ziffern, kleine Sekunde, passabler Zustand mit kleinen Mängeln, Gehäuse ohne Silber Punzen, daher sehr wahrscheinlich Nickelsilber / Argentan / Alpacca oder Silber plattiertes Kupfer.
Expertenmeinung und Schätzung
Eine technisch vergleichbare Uhr mit Firmenzeichen L.U.Chopard (Bienenkorb) registriert am 2.2.1891 wird aktuell angeboten.
https://www.etsy.com/ch/listing/1780369988/luc-marque-de-fabrique-funktionierende?show_sold_out_detail=1&ref=nla_listing_details
Das bedeutet, dass auch das Uhrwerk in der "Patek" Taschenuhr auf dem technischen Stand von 1890 ist, sie kann nicht, wie von Ihnen vermutet, in den 1840er Jahren hergestellt worden sein.
Die ersten Patek Philippe Fälschungen tauchen schon ab 1850 auf, verantwortlich dafür war meistens Armand Schwob & Frere, La Chaux de Fonds. Erst 1891 gelang es dem Rechte Inhaber Patek Philipe per Gerichtsbeschluß zu erreichen, dass die Begriffe "Patek" oder "Pateck" nicht mehr in Täuschungsabsicht verwendet werden.
Das geringwertige Material, die fehlende Präzision der Gravur auf dem Werkdeckel, die schiefe "60" auf dem Zifferblatt, sowie die geringe Qualität der Guilloche-Metallarbeit auf dem Gehäuse sprechen gegen Patek Phillipe als Hersteller.
Gerne hätten wir Ihnen eine positivere Nachricht überbracht, leider ist das aufgrund der Fakten nicht möglich.
Auch wenn es sich um eine antike Uhr handelt, sollte man die Uhr als (historische) Fälschung einordnen. Die Täuschungsabsicht ist klar zu erkennen.
Fälschungen haben nur einen dekorativen Wert, keinen Marktwert.
Vergleichbare Taschenuhren weniger bekannter Hersteller sind schon ab 30,- Euro zu erwerben.
siehe: eBay-Artikelnr.:395843183474
Handlungsempfehlung durch die Experten für Uhren von Estimando
Wir würden davon abraten, die Uhr unter dem "Patek Philippe" Namen online anzubieten. Der Markenrechte Inhaber könnte Ihnen eine Abmahnung senden. Ersparen Sie sich den Ärger und die möglichen Kosten für eine Abmahnung und verbuchen Sie das ganze als Lehrgeld.
Falls Sie die Uhr vor kurzem erworben haben und der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat, sollten Sie versuchen die Uhr zu retournieren.